Impressum

Herausgeber:
Elke Heinze-Grüner
Waldrand 21
09114 Chemnitz
Tel.: (0371) 37 44 9051
Fax: (0371) 37 44 9052
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Alle Rechte vorbehalten. ©2005–2015
Stand der Information November 2015

Fotos:
Grit Tetzner, Daivi Nikola Kunze, privat und Bildarchive

Gestaltung:
Kathrin Hantschmann – Menschen | Werte | Wachstum

Programmierung:
introx Marketingkommunikation Bernd Hantschmann

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Coaching, Seminare und Einzelberatungen
Die Grüne Villa Elke Heinze Grüner, Waldrand 21, 09114 Chemnitz

1. Geltungsbereich

1.1    Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching- und /Seminar-Veranstalters sowie Lebensberaters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.

1.2    Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

2. Vertragsgegenstand

2.1    Der Veranstalter bietet Coachingveranstaltungen, Seminare und Einzelarbeiten als Lebensberater an.
Coachingveranstaltungen und Seminare können von maximal 8 Teilnehmern besucht werden.
Einzelkurse können individuell nach Absprache und Vereinbarung gebucht werden.
Eine Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

2.2    Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:
Der Veranstalter bietet von ihm ausgewählte Seminarinhalte an.
Die Seminare und Einzelarbeiten werden nach bestem Wissen und Gewissen vorbereitet und durchgeführt.
Der Veranstalter erhebt in seinen Meinungen keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit.
Insbesondere wird vereinbart:
   1. Der Inhalt der Seminare ergibt sich aus der Beschreibung des jeweiligen Seminares
   2. Seminarinhalte werden vom Veranstalter geplant
   3. Einzelarbeiten im Rahmen der Lebensberatung erfolgen auf der Grundlage von Absprachen

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1    Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung sowie der Überweisung der Kursgebühr.
Ein Vertrag mit dem Veranstalter als Lebensberater kommt durch gegenseitige Vereinbarung zu einem Termin zustande. Die Vereinbarung erfolgt telefonisch, mündlich oder über elektronische Post.

3.2    Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung eine Bestätigungs- oder Ablehnungsmitteilung.

3.3    Die Teilnahmeerklärung bzw. Terminabsprache ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr bzw. Ausfallgebühr in Höhe von:
   10 % der Kursgebühr bis 3 Wochen vor dem Termin
   50 % der Kursgebühr bzw. Beratungsgebühr ab 1 Woche vor dem Termin
für gegenstandslos erklärt werden.

3.4    Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

3.5    Der Veranstalter behält sich vor die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

3.6    Der Veranstalter wird nach seiner terminlichen Möglichkeit dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreiten. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.

3.7    Zusätzlich erstattet der Veranstalter pauschal den Buchungsaufwand des Teilnehmers, sofern dieser von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.

4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1    Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2    Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Der Teilnehmer kann per
   – Überweisung auf der Grundlage einer Rechnung
   – Rechnung
seiner Zahlungspflicht nachkommen.

4.3    Sämtliche Zahlungen sind mit dem in der Rechnung genannten Zahlungstermin nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehender Schadens bleibt unberührt.

4.4    Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.5    Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich exklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %, Da für das Unternehmen die Kleinunternehmensregelung nach § 19 Abs. 1 USTG gilt, wird keine Mehrwertsteuer erhoben.

5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1    Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

5.2    Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.
Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung.

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen

6.1    Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.2    Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

6.3    Jeder Teilnehmer unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training.

6.4    Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

6.5    Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

6.6    Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.7    Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

7. Verschwiegenheitspflicht

Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und privaten Belange des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

8. Haftung

8.1    Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

8.2    Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

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